Seesternchen für Alle

Niveaustufen ab sofort mit Vorstufen

Mit dem Niveaustufenkonzept der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), bzw. den dazu entwickelten Seesternchen der Schwimm Welten GmbH sollen Kinder sicher schwimmen lernen können. Sie ergänzen die altbekannten Schwimmabzeichen, wie z.B. das Seepferdchen, um die sogenannten Niveaustufen.

Im Rahmen unseres Projekts „Inklusives BADEN“ und des vom Nordrhein-Westfälischen Behindertensportverbands (BRSNW) geleiteten Projekts „Auf einer Wellenlänge“ wurde das Niveaustufenmodell weiterentwickelt, sodass auch Kinder mit Behinderung darin berücksichtigt werden können. Innerhalb der einzelnen Niveaustufen wurden jeweils zwei Vorstufen A und B konzipiert, durch die der Lernprozess von Kindern mit Behinderung unterteilt und in kleinere, strukturiertere Lernstufen aufgegliedert werden kann. Je nach Behinderung können Kinder zum Teil gar nicht zum Abschluss der eigentlichen Niveaustufe gelangen, da es ihnen aufgrund ihrer Behinderung schlichtweg nicht möglich ist. Auch Kinder ohne Behinderung, deren individuelle Leistungsfähigkeit nicht bis zur Niveaustufe reicht, können nun berücksichtigt werden. Mit den Seesternchen für Alle haben ab sofort ALLE Kinder die Möglichkeit, Vorstufen erfolgreich abzuschließen und damit Seesternchen zu erlangen.

Folgende vier Niveaustufen mit Vorstufen der Entwicklung zum Sicheren Schwimmen können gibt es:

Niveaustufe 1: Wassergewöhnung plus Vorstufen A und B
Niveaustufe 2: Grundfertigkeiten plus Vorstufen A und B
Niveaustufe 3: Schwimmen Können (Basisstufe) plus Vorstufen A und B
Niveaustufe 4: Sicher Schwimmen Können plus Vorstufen A und B

Schwimmpass
Der Ausweis für die "Seesternchen für Alle"

Der Schwimmpass ist der Ausweis, in dem dokumentiert wird, welches Seesternchen erfolgreich abgelegt wurde. Es dürfen nur die Vor- und Niveaustufen dokumentiert werden, die auch praktisch nachgewiesen wurden. Der Schwimmpass ist ausschließlich vom Prüfer oder der Prüferin auszufüllen.

Jeder Stufe sind verschiedene Teilkompetenzen zugeordnet, die vom Prüfer oder der Prüferin abgenommen werden.  In der Vorstufe A gibt jede Teilkompetenz 1 Punkt, in der Vorstufe B 2 Punkte und in der Niveaustufe 3 Punkte. Die Gesamtpunktzahl ergibt die Vergabe des Abzeichens.

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